Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Das vorstehende Privileglum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obliga- 
tionen eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats nicht uͤbernommen wird, ist 
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 8 8 8 
Gegeben Carlsbad, den 2. Juli 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
für den Finanzminister. für den Minister für Handel 2c. 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg. 
Obligation 
des Memeler Kreises I. Emission 
Littr. ..... . 
aber ..... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 2. Januar 1863. wegen Aufnahme einer weiteren Schuld von 10,000 
Thalern, bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des 
Memeler Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, 
Seitens des Gldubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von ...... 
Thalern Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 10,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1863. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
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