Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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g. 19. 
Aushändigung der Aktien. 
Nach erfolgter Einzahlung des ganzen Nominalbetrages eines Quittungs- 
bogens wird dem darin benannten Aklionair oder dessen Cessionar oder demje- 
nigen, welcher sich als rechtmäßiger Besitzer ausweiset, gegen Rückgabe des 
Quittungsbogens die gematß K. 14. ausgefertigte Aktie assthändig. 
Die Richrigkeit der Cession eines Luirrungsbogens zu prüfen, ist die Ge- 
sellschaft zwar berechtigt, aber nicht verpflichret. 
g. 20. 
Verhaftung der Aktionaire. 
Kein Aktionair ist uͤber den Betrag der gezeichneten Aktien hinaus zu 
Einzahlungen oder für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verpflichtet, mit Aus- 
nahme der Zinsen und Konventionalsirafen nach F. 17. 
g. 21. 
Zinsen der Einzahlungen. 
Die auf die Stammaktien der Gesellschaft während der Bauzeit (G. 26.) 
geleisteren Einzahlungen werden nicht verzinst. Dagegen werden für die während 
der Bauzeit (F. 26.) auf die Stamm-Prioritätsaktien geleisteten Einzahlungen fünf 
Prozent Dro anno bis zum Ablaufe der Bauzeit vergütet. Dies geschieht bis zur 
vollen Einzahlung des Nominalbetrages durch Anrechnung auf die jedesmaligen 
ferner ausgeschriebenen Raten (F. 10.), nach Einzahlung des vollen Nominal- 
betrages aber durch baare Zahlung aus dem Baukapitale bis zur Eröffnung des 
Betriebes in halbjährigen Terminen, von denen der ersie mit Ablauf desjenigen 
Kalender-Halbjahres fällig wird, in welchem die Vollzahlung geschehen ist. 
Fär die hiernach baar zu zahlenden Zinsen fertigt der Verwaltungsrath nach 
#t„Dbe beiliegenden Schema D. Kupons aus, welche mit den Stamm-Prioritäts-= 
aktien zusammen ausgehändigt werden und gegen deren Einlieferung die Zahlung 
der Zinsen an den vom Verwaltungsrathe durch öffentliche Bekanntmachun 
zu bestimmenden Zahlungsorten vom nächsten 2. Januar oder 2. Juli na 
Eintrikt des vorstehenden Fälligkeitstermins ab erfolgt. 
g. 22. 
Dividenden und deren Feststellung. 
Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bahn vollstcindig fertig und in 
ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt wird, hört die Verzinsung der 
Scammz-Prioricätsaktien aus dem Baukapitale auf, und wird statt derselben der 
vom 1. Januar des auf die Betriebseröffnung folgenden Jahres aus dem 
Unternehmen aufkommende Reinertrag nach Maaßgabe der folgenden Bestim- 
mungen vertheilt: 
1) aus dem Ertrage des Unternehmens werden zunächst die Verwaltungs-, 
(Nr. 5643.) Unter-
	        
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