Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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weisungen werden mit dem Faksimile dreier Direktoren und des Spezialdirekton 
versehen und von zwei Kontrolbeamten der Gesellschaft unterzeichnet. 
Am Verfalltage werden die Zinskupons gegen Auslieferung derselden 
zum vollen Nennwerth an den Vorzeiger in Berlin, Cöln und in den Städte 
gezahlt, welche zu dem Ende Seilens der Direktion der Gesellschaft etwa noch 
außerdem vermittelst Bekanntmachungen bezeichnet werden. Die Gesellschft 
hat die mit der Bezahlung der JZinskupons beauftragten Kassen und Bankhä#- 
ser öffentlich anzuzeigen. 
Die Ausreichung neuer Zinskupons erfolgt nur gegen Aushändigung dar 
der vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung. Ber- Direktion sleht die 
Beugnis zu, sich zur Verabfolgung neuer Kupons neben den Anweisunge 
auch die Obligationen Behufs Abstempelung einreichen zu lassen. Beim Ve- 
luste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie au 
den Inhaber der Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist 
i guushugebenden Zinskupons werden mit dem Hanmiesteno des Staatet 
versehen. 
g. 3. 
Die Anspruͤche auf Zinsverguͤtung erloͤschen und die Zinskupons werden 
unguͤltig und werthios, wenn diese nicht binnen vier Jahren nach dem Vn- 
falltage zur Zahlung prasentirt werden. 
K. 4. 
Die Gesellschaft ist befugt, die Obligationen nach elner, wenigstens schs 
Monate vorher zu erlassenden Iffentlichen Kündigung so für fällig zu erkläro 
und einzulösen, daß die Rückzahlung entweder am 1. April oder am 1. Oltobn 
zu erfolgen hat. Die Verzinsung der Obligationen hört alsdann mit dem Tagt 
auf, an welchem sie zur Rückzahlung fällig sind. Die Einlösung erfolgt an 
der Kasse der Gesellschaft und bei denjenigen Bankhiusern, welche die Oirckti 
der Gesellschaft hierfür ausdrücklich bezeichnen wird, und wird gegen Aukliste 
rung der K#bligettonen deren Neunwerth baar entrichtet. Beim Empfang 5 
Betrages der Obligationen müssen zugleich die ausgereichten Zinskupons, welhe 
spater als am Fälligkeitstermine der Obligationen verfallen, mit den Oblihatn 
selbst eingeliefert werden. Geschieht dieses nicht, so wird der Betrag der lt. 
lenden Zmskupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Kupo 
verwendet. « 
Die eingelssten Obligationen werden in Gegenwart zweier Miglide 
der Direktion und des Spezialdirektors oder dessen Stellvertreters, sowie es 
protokollirenden Notars verdrannt und der Nachweis hierüber wird dem Käut 
lichen Eisenbahnkommissariate vorgelegt. 
66.
	        
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