Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 659 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
dNNr. 36. ——. 
  
(Nr. 5771.) Allerhöchster Erlaß vom 9. September 1863., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bou und die Unterhaltung der Kreis= 
Chaussee von Wetteringen bis zur Münster-Glanerbrücker Staatsstraße 
in der Richtung auf Mctelen, und von Borghorst nach Emsdetten im 
Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster. 
N Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Kreis-Chaussee von Wetteringen an der Rheine-Coesfelder Chaussee bis zur 
Münster-Glanerbrücker Staatsstraße in der Richtung auf Metelen, und von 
Borghorst an der genannten Staatssltraße nach Emsderten an der Münster= 
Rheiner Eisenbahn im Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster, genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Steinfurt das Expropriationsrecht 
für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Straßen. Zugleich will IJch dem genannten Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Er- 
hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal Lettenden Chausseegeld = Tarifs, einschließlich der in demselben ent- 
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haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhe- 
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängren Be- 
stimmungen wegen der Chausfe pollzel, Bergehen auf die gedachten Straßen zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen. 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 9. September 1503. 
  
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz- 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffenrliche Arbeiten. 
  
Johrgeng 1863. (Nr. 5771—5772.) 89 (JNr. 5772.) 
Ausgegeben zu Berlin den 24. Oktober 1863.
	        
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