Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Die Reihenfolge der zur Amortisation gelangenden Aktien wird durch 
das Loos bestimmt, die Jatlung des Kapirals erfolgt an den Inhaber der 
Aktie und gegen deren Aushändigung an die Magdeburg-Halberstaädter Eisen- 
bahngesellschaft vom 1. Juli des Jahres 1864. ab und so fort je am 1. Juli 
jeden Jahres. 
K. 3. 
Für die Erfüllung der vorstehend übernommenen Verpflichtungen haftet 
die Magdeburg-Halbersickdter Eisenbahngesellschaft mit ihrem gesammten Ver- 
mögen. 
K 4. 
Das gesammte Beamten= und Dienstpersonal der Magdeburg-Witten= 
bergeschen Eisenbahngesellschaft geht in den Dienst der Magdeburg-Halber- 
stddter Eisenbahngesellschaft über, welche die mit jenem Personal zur Zeit be- 
stehenden Verträge zu erfüllen hat und die Zusicherung giebr, von dem ihr 
danach zuslehenden Kündigungsrecht nicht ohne triftige Gründe Gebrauch machen 
zu wollen. 
Die für die Magdeburg-Wittenbergeschen Beamten, deren Wittwen und 
Kinder besiehende Pensions= und Unterstützungskasse bleibt nach den betreffenden 
Statuten fortbestehen, wenn nicht mit Zustimmung der beiderseitigen Berech- 
rigten eine Vereinigung beider Pensions= und Unterstützungskassen zu Stande 
ommt. « 
Die Magdeburg-Halberstädrer Eisenbahngesellschaft tritt in alle vom 
Direktorio der Mas/deburg Witenbergeschen Eisenbahngesellschaft im Namen 
dieser letzteren Gesellschaft durch Statur der Pensions= und Unterstützungskasse 
vom 1. Juli 1857. nebst Nachtrag vom 12. Juli 1861. übernommenen Ver- 
bindlichkeiten ein. 
g. 5. 
Gleichzeitig mit der Genehmigung dieses Vertrages beschließt die Magde- 
burg-Witrenbergesche Eisenbahngesellschaft ihre Auflösung. 
K. 6. 
Der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft fallen einerseits 
die sämmtlichen Verwaltungs-, Unterhaltungs= und Betriebskosten ihrer Bahn, 
mit Einschluß der für den Erneuerungsfonds und Reservefonds zu machenden 
Rücklagen bis zum Schlusse des Jahres 1862. zur Last, wie ihr andererseits 
die Reinerträge der Bahn bis zum Schlusse des Jahres 1862 gebühren. Vom 
1. Januar 1863. ab ist die Bahn für Rechnung, auf Gewinn, wie Gefahr der 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft verwaltet. Die den Aktionairen 
der Magdeburg-Wittenbergeschen Ossenbahngesellschafr zugesicherrte Rente von 
(Nr. 5773) 6 Tha-
	        
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