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6 Thalern pro Aktie von 200 Thalern wird zuerst am 2. Januar 1864. pro
1863. zahlbar.
. 7.
Die Vorstlände der Magdeburg-Wirtenbergeschen Eisenbahngesellschaft
führen, unter Voraussetzung des Perfektwerdens dieses Vertrages durch die
Beschlüsse der resp. Generalversammlungen und die denselben zu gewährende
Staatsgenehmigung, die Verwaltung der Magdeburg-Wirtenbergeschen Eisen-
bahn, des Vermögens ihrer Gesellschaft resp. aller anderen, der Magdeburg-
Halberstädter Gesellschaft verkauften Gegensiände, um Namen und Auftrage
der Magdeburg-Halberstadter Eisenbahngesellschaft, bis zur Auflösung der
Magdeburg-Wittenbergeschen Gesellschaft fort, und es wird dadurch die Ueber-
gabe der Bahn nebst Zubehör als geschehen anerkannt.
g. 8.
Beide Theile haben die vorstehenden Erklaͤrungen gegenseitig angenommen
und diesen doppelt ausgefertigten Vertrag, dessen Kosten inkl. etwaiger Stempel
die Magdeburg--Halberstaͤdter Eisenbahngesellschaft traͤgt, vollzogen. Ruͤcksichts
des Stempels wird bemerkt, daß der WPerkh des beweglichen Eigenthums der
Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft ·
fürBetriebsmittel..·.............................. 720,085 Rthlr.,
für Vorräthe an Kohlen, Werkstatts-Materialien 2c.
cireeeaaaaa 30,000 „
beträgt.
Magdeburg, den 3. Februar 1863.
Das Direktorium der Magde= Das Direktorium der Magde-
burg-Wittenbergeschen Eisen= burg-Halberstädter Eisenbahn-
bahngesellschaft. gesellschaft.
Mettke. Harte. C. Maquet. Behrens. Aue. Funk.
Zwischen