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6 Thalern pro Aktie von 200 Thalern wird zuerst am 2. Januar 1864. pro
1863. zahlbar.
. 7.
Die Vorstlände der Magdeburg-Wirtenbergeschen Eisenbahngesellschaft
führen, unter Voraussetzung des Perfektwerdens dieses Vertrages durch die
Beschlüsse der resp. Generalversammlungen und die denselben zu gewährende
Staatsgenehmigung, die Verwaltung der Magdeburg-Wirtenbergeschen Eisenbahn,
des Vermögens ihrer Gesellschaft resp. aller anderen, der Magdeburg-Halberstädter
Gesellschaft verkauften Gegensiände, um Namen und Auftrage
der Magdeburg-Halberstadter Eisenbahngesellschaft, bis zur Auflösung der
Magdeburg-Wittenbergeschen Gesellschaft fort, und es wird dadurch die Uebergabe
der Bahn nebst Zubehör als geschehen anerkannt.
g. 8.
Beide Theile haben die vorstehenden Erklaͤrungen gegenseitig angenommen
und diesen doppelt ausgefertigten Vertrag, dessen Kosten inkl. etwaiger Stempel
die Magdeburg--Halberstaͤdter Eisenbahngesellschaft traͤgt, vollzogen. Ruͤcksichts
des Stempels wird bemerkt, daß der WPerkh des beweglichen Eigenthums der
Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft ·
fürBetriebsmittel..·.............................. 720,085 Rthlr.,
für Vorräthe an Kohlen, Werkstatts-Materialien 2c.
cireeeaaaaa 30,000 „
beträgt.
Magdeburg, den 3. Februar 1863.
Das Direktorium der Magde= Das Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen
Eisen= burg-Halberstädter Eisenbahnbahngesellschaft.
gesellschaft.
Mettke. Harte. C. Maquet. Behrens. Aue. Funk.
Zwischen