Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Diese Verabredung soll den Aktionairen der Magdeburg-Halberstädter 
Eisenbahngesellschaft zur Genehmigung in der bevorsichenden Generalversamm- 
lung vorgelegt werden. 
Zugleich verabredete man in Beziehung auf die Schuldentilgung, daß die 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft es in das Ermessen jedes Prio- 
ritaͤtsglaͤubigers der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft stellen 
soll, ob er baare Rückzahlung des eingezahlten Kapitals nehmen, oder die 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft statt der Magdeburg-Witten- 
bergeschen als Schuldnerin annehmen will, welches letztere durch eine ent- 
sprechende Abstempelung auf der betreffenden Eisenbahn-Obligation vermerkt 
werden soll. 
Magdeburg, den 11. März 1863. 
Das Direktorium der Magde= Das Direktorium der Magde- 
burg-Wittenbergeschen Eisen= burg-Halberstädter Eisenbahn- 
bahngesellschaft. gesellschaft. 
Mettke. Harte. C. Maquet. Behrens. Aue. Funk. 
— — 
Talon 
zu der 
Aktie der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft 
——n———— 
Inhaber empfängt gegen diesen Talon vom 1. Juli 1868. ab in Magde- 
burg bei unserer Gesellschaftskasse die erste Serie der Zinskupons für die Jahre 
1869. bis incl. 1878. 
Magdeburg, den . .ten . . . .. 18. 
Das Direktorium 
(Trockener Stempel) der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- 
Conir. sol. ..... gesellschaft. 
(Unterschrift.) (Unterschrift in lacsimile.) 
Vorsitzender. 
Ser. I.
	        
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