— 701 —
Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
—
— Jr. 39.—
(Nr. 3779.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Oktober 1868., betreffend die Genehmigung des
Tarifes, nach welchem die Abgabe für Benutzung der Oderschleusen bei
Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau zu erheben ist.
D. zur Erleichterung des Verkehrs auf der oberen Oder unter Abänderung
der Sätze und einzelner Bestimmungen des Tarifes vom 15. Dezember 1843.
(Gesetz-Samml. für 1844. S. 57.), sowie der späteren zusätzlichen Vor-
schriften, namentlich des Erlasses vom 20. November 1862. (Gesetz-Samml.
S. 410.) von Ihnen aufgesiellten, mit dem Berichte vom 10. d. Mts. Mir
übexreichten Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung der Oderschleusen
bei Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau zu erheben ist, sende Ich Ihnen, von
Mir vollzogen, anliegend zur weiteren Veranlassung und unter der Bestimmung
zurück, daß derselbe mit dem 15. November d. J. in Kraft treten soll.
Zugleich ermächtige Ich Sie, die im Tarife vorgeschriebene Abgabe von
den Fahrzeugen, welche mit Steinkohlen oder zu * lichen Zwecken bestimm-
tem Salze beladen sind, nach Beduͤrfniß zu ermaͤßigen.
Dieser Erlaß ist nebst dem Tarife durch die Gesetz-Sammlung zu ver-
öffentlichen.
Schloß Babelsberg, den 21. Oktober 1863.
Wilbelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und offentliche Arbeiten.
Jahrgang 1863. (Nr. 5779.) *95 Tarif,
Ausgegeben zu Berlin den 10. November 1863.