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(Nr. 5783.) Statut des Linden-Steiner Deichverbandes. Vom 21. Oktober 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen rc.
Nachdem es fuͤr erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer des un-
teren Theils der zwischen Brieg und Ohlau gelegenen linksseitigen Oder-Nie-
derung Behufs der Herstellung und gemeinsamen Unterhaltung eines Sommer-=
deiches zu einem Deichverbande zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vorge-
schriebene Anhörung der Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf
Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848. (Gesetz-
Samml. vom Jahre 1848. S. 54.) die Bildung eines Deichverbandes unter
der Benennung
„Linden-Steiner Deichverband“,
und ertheilen demselben nachstehendes Statut:
K. 1.
In der Niederung des linken Oder-Ufers, welche sich von der Feldmark
Rathau bis zur Feldmark Polnisch-Steine erstreckt, werden die Eigenthümer
der unterhalb des Lindener Kieferberges und der untersten Strecke des Briesen-
Lindener Deiches liegenden, bereits eingedeichten und noch einzudeichenden Grund-
stücke, welche ohne Verwallung bei einem Wasserstande der Oder von 16 Fuß
am Brieger Unterpegel der Ueberschwemmung unterliegen würden, zu einem
Deichverbande vereinigt, welcher den Zweck hat, sie vor den Ueberschwemmun-
gen der Oder bei Wasserständen von weniger als 16 Fuß am Brieger Unter-
pegel durch einen Sommerdeich zu schützen.
Der Verband hat seinen Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte in Brieg.
K. 2.
Der vom Deichverbande herzustellende und zu unterhaltende neue Som-
merdeich schließt sich an den wasserfreien Lindener Kieferberg an, welcher ver-
mirtelst der unrersten Strecke des Briesen-Lindener Winterdeiches mit dem wasser-
freien Thalrande verbunden ist, geht quer über die Lindener Oominialhutung
und dann immer parallel mit dem Oder-Ufer in der von den Staatsbehörden
speziell zu bestimmenden Lage über die Feldmarken Linden und Deutsch= Steine
bis an die Polnisch= Steiner Nieoe, und von da unter Benutzung des bereits
vorhandenen Deutsch-Steiner Dammes bis an die alte Brieg-Ohlauer Straße,
welche an die wasserfreie Höhe anschließt.
Der Deich erhält im Allgemeinen eine Höhe von 16 Fuß am Brieger
Unterpegel, eine Kronenbreite von 2 Fuß, zweifühige vordere und fünffüßige
hintere Böschung. Auf einzelnen Strecken kann eine größere Höhe von #e
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