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(Nr. 5784.) Allerhoͤchster Erlaß vom 21. Oktober 1863., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Fürstenwalde nach Storkow zum Anschluß an die Becskow-Storkow=
Prierosbrücker Chaussee.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Fürstenwalde nach Storkow zum Anschluß an die Beeskow-Stor-
kow-Prierosbrücker Chaussee, im Kreise Beeskow-Storkow, genehmigt habe, ver-
leihe Ich hierdurch dem genannten Kreise das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich dem Kreise Beeskow-Storkow gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befrchungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Il#nen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Srn zur Amwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kennenig zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 21. Oktober 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
umd öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5786.)