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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaaten.
Nr. 41.—
(Nr. 5787.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Ostpreußische Südbahn-Ge-
sellschaft. Vom 2 November 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc.
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Pillau nach Königs-
berg und von da über Bartenstein, Rastenburg, Lötzen nach Lyck eine Aktien-
gesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn
Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns vorge-
legte, am 10. Oktober 1863. notariell vollzogene Statut hiermit landesherrlich
bestätigen. — Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften
über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Genehmigungs- und Besichtigungs-Urkunde ist mit dem
Statut zur öffenrlichen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 2. November 1863.
(L. §.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Jahrgeng 1868 (Mr. 5787. 98 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 1. Dezember 1863.