Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 743 — 
K. 53. 
Kassenwesen. 
Ueber die Einrichtung und Verwaltung des Kassenwesens wird von dem 
Verwaltungsrathe eine besondere Instruktion festgesetzt. 
54. 
Alle in Bezug auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrathes und der 
übrigen Vertreter und der im F. 8. Nr. 1. sub c. bezeichneten Beamten der 
Gesellschaft eintretenden Veränderungen, sowie die Namen der Vorsitzenden 
und boer Stellvertreter, sind durch die Gesellschaftsblätter rechtzeitig bekannt 
zu machen. 
g. 55. 
Vorübergehende Bestimmungen. 
Für die ersten fünf Jahre besteht der Verwaltungsrath der Gesellschaft 
kraft dieses Staturs aus nachstehend genannten dreizehn Personen, welche das 
ganze Aktienunternehmen ins Leben gerufen haben, die jedoch verpflichtet sind, 
nach Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts ihre Zahl unter Berücksichtigung 
der im H. 39. vorgeschriebenen Nationalität bis auf siebenzehn zu erhöhen, 
naͤmlich: 
1) John Chapman, 
2) Sir John Henry Pelly, Baronet, 
3) Robert Russel Notman, 
4) Charles E. Mangles, 
5) George Barnard Townsend, 
6) James Gilbert Johnston, 
7) A. S. Wildy, 
8) James Hunt, 
sämmtlich in London wohnhaft, 
9) Präsident von Saltzwedell auf Pörschendorf, 
10) Landrath von Queiß auf Wossau, 
11) Rittergutsbesitzer Böhm auf Glaubitten, 
12) Stadtrach Andersch aus Königsberg, 
13) Dr. Strousberg aus Berlin. 
Dieselben bleiben in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren 
(Nr. 627.) 1017 statt-
	        
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