Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr.  5947.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  August  1864.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vocrechte  fuͤr  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeindeund
  Forst-Chaussee  von  Dormagen  an  der  Cöln-Nymwegener  Staatsstraße
über  Horrem,  Delhoven,  Knechtstedten,  Anstel,  Butzheim  und  Nettesheim
nach  der  Cöln-Venloer  Bezirksstraße  bei  Rommerskirchen.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde=
  und  Forst-Chaussee  von  Dormagen  an  der  Cöln-Nymwegener  Staaksstraße
  über  Horrem,  Delhoven,  Knechtstedten,  Ansiel,  Butzheim  und  Nettesheim
nach  der  Cöln-Venloer  Bezirksstraße  bei  Rommerskirchen  genehmigt  habe,  verleihe
  Ich  hierdurch  den  Gemeinden  Rommerskirchen,  Nektesheim-Butzheim,
Dormagen,  Hackenbroich,  Anstel-Frirheim,  Straberg  und  der  Forstoerwaltung
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Worschriften,
in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  den  genannten  Gemeinden  und
der  Forstverwaltung  gegen  Uebernabme  der  künfrigen  chausseemäáßigen  Unterhaltung
  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen
  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich  der  in  demselben  enrhaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese
Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch
  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwän#ige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Salzburg,  den  26.  August  1864.

Wilhelm.

Für  den  Finanzminister:

Gr.  zu  Eulenburg.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe
und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  5948.)