Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr.  5810.)  Allerhschster  Erlaß  vom  22.  Dezember  1862.,  betreffend  die  Ertheilung  des  fünfjährigen
  Preises  an  das  beste  Werk  über  deutsche  Geschichte.

A  Ihren  Bericht  vom  18.  Dezember  d.  J.  will  Ich  gestatten,  daß  künftig
zu  der  durch  das  Patent  vom  18.  Juni  1844.  (Gesetz-Samml.  S.  403.  ff.)
angeordneten  Kommission  für  die  Ertheilung  des  fünfjährigen  Preises  an
das  beste  Werk  über  deutsche  Geschichte  nicht  blos  ordentliche  Mitglieder  der
Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften,  sondern  auch  Ehrenmitglieder  dieser
Körperschaft,  und  nicht  blos  ordentliche  Professoren  der  Universitäk  zu  Berlin,
sondern  überhaupt  ordentliche  und  außerordentliche  Professoren  sämmtlicher
Landes-Universitten  zugezogen  werden  dürfen.  Auch  bestimme  Ich,  unter  Aufhebung
  des  F.  9.  gedachten  Patents,  daß  künftig  die  öffentliche  Ertheilung  des
Preises  in  der  zur  Feier  des  Geburtslages  des  Königs  Friedrich  des  Großen
stattfindenden  öffentlichen  Sitzung  der  Akademie  der  Wissenschaften  erfolge.  Zugleich
  ermächtige  Ich  Sie,  die  für  das  Zusammentreten  der  Kommission  und
für  die  einzelnen  Stadien  ihrer  Thatigkeit  in  den  V#.  3.  4.  und  7.  des  Patents
festgesetzten  Termine  danach  in  angemessener  Weise  abzuändern  und  solche  Bestimmungen
  zu  treffen,  welche  durch  die  Zuziehung  von  Kommissions-Mirgliedern,
die  außerhalb  Berlin  wohnen,  etwa  nöthig  werden.

Sie  haben  diese  Order  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
  zu  bringen.

Berlin,  den  22.  Dezember  1862.
Wilhelm.
v.  Mühler.

An  den  Minister  der  geistlichen,  Unterrichtsund
  Medizinal-Angelegenheiten.

(Nr.  5811.)