Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr.  5811.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  11.  Jonuar  1864.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussce  von
der  Stadt  Biesenthal  nach  dem  Bahnhofe  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahn
bei  Biesenthal.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Chaussee
von  der  Stadt  Biesenthal,  im  Kreise  Ober-Barnim,  Regierungsbezirk  Potsdam,
nach  dem  Bahnhofe  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahn  bei  Biesenthal  genehmigt
habe,  verleihe  Ich  hierdurch  der  Gemeinde  Biesenthal  das  Recht  zur  Entnahme
der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die
Staats-Chausseen  beslehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich
will  Ich  der  genannten  Gemeinde  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staaks-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseeeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt
  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwamige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffenklichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  11.  Januar  1864.
Wilhelm.
v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Jascheng  1864.  (Nr.  5811—5812)  ·5  (Nr.  5812.)