Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz Preußen, Negierungebezirk Rarienwerder. 
Obligation 
dbes 
Conitzer Kreises U. Emission 
über 100 Thaler Preußisch Kur ant. 
Auf Grund der unterm .. ... .. .. . bestaͤtigten Kreistags-Beschluͤsse vom 
9. Juni 1864. wegen Aufnahme einer Schuld von 40,000 Thalern bekennt 
sich die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau des Conitzer Kreises Namens 
des Kreises durch diese, fuͤr jeden Inhaber guͤltige, Seitens des Glaͤubigers 
unkuͤndbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Einhundert Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fuͤnf 
Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von vierzig Tausend Thalern geschleht 
nach Ablauf von fünf Jahren nach Ausgabe der Obligationen allmdlig aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigsiens Einem Prozent 
des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver- 
schreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schulbverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt von dem an iheben Zeitpunkte 
ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behaͤlt sich jedoch das 
Recht vor, den Tilgungsfonds durch groͤßere Ausloosungen z verstärken, sowie 
säimmtliche noch umlaufende Schuldverschrecbungen zu kündigen. Die ausge- 
loosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung 
ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die 
Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor 
dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Marien- 
werder, sowie in einer ebendaselbst erscheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldeerschreibung, 
ei
	        
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