— 82 —
(Nr. 6015.) Privilegium wegen Aussertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Ragniter Kreises lI. Serie im Betrage von 80,200 Thalern. Vom
2. Januar 1865.
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Ragnit auf dem Kreistage
vom 30. April 1864. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer wei-
teren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis-
stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver-
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 80,200 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung
von Obligationen zum Betrage von 80,200 Thalern, in Buchstaben: achtzig
Tausend und zweihundert Thalern, welche in folgenden Apoints:
20,000 Thaler à 500 Thaler,
200
20,000 -
20,000--100-
10,200 50
10,000 25
560,200 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer
mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestim-
menden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1865. ab mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fortschreitende
Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne
die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
befugt ist.
8 Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht uͤbernommen wird, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 2. Januar 1865.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-