Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  84  —

der  Kreis-Kommunalkasse  in  Ragnit,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt
des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  prdsentirten  Schuldverschreibung
  sind  auch  die  dazu  gehbrigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine
zurückzuliefern.  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapital
abgezogen.  "„

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  RNückzagkungsnermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
nach  Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Falligkeic  nicht  erhobenen  Zinsen,  verjähren
zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  Theil  I.
Titel  51.  S.  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Ragnik.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch
soll  demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjaͤhrigen
  Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten
  Besitz  der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung
oder  sonst  in  glaubhafter  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist
der  Betrag  der  angemeldeten  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons
gegen  Quittung  ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  .....  halbjaͤhrige  Zinskupons  bis
m  Schlusse  des  Jahres  ..  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden
Zinskupons  auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Ragnit  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-=Serie
  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
  der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,
sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermäögen.

heil  Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.

Ragnit,  den.  t..  18.

Der  kreisständische  Finanz-Ausschuß  für  den  Chausseebau  im
Ragniter  Kreise.

Pro-