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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Kreises Ragnit
II. Serie,
Liti. . . ... M .... uͤber ... .. Thaler zu fuͤnf Prozent
Zinsen uͤber . . . . . Thaler . . .. . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses inscuons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom . .... . .. bis .. .. ... . . . . resp. vom. ...... ...
bis ....... ... zund späterhin Ki günsi der vorbenannten Kreis-Obligation für
das Halbjahr vun bis mit (in Buchstaben) Thalern
..... Silbekgkoschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Ragnit.
Ragnit, den nr n 18.
Der kreisständische Finanz-Ausschuß für den Chaufseebau im
Ragniter Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jabren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab
gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, KNegierungebezirk Gumbinnen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Kreises Ragnit
II. Serie.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Kreises Ragnit
Litt. M . ... übeer Thaler à fünf Prozent Zinsen
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Ragnik, sofern nicht von dem als solchen legitimirten In-
haber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben ist.
Ragnit, den .. ten .. .... ...
Der kreisständische Fiunnd pustus für den Chausseebau im
Kreise Ragnit.
(Nr. 6015—6017.) (Nr. 6016.3