— 87 —
ment der Gußstahlfabrik und zum Anschluß derselben an den Bahnhof der
Wirten-Duisburger Eisenbahn zu Essen hierdurch Meine Genehmigung unter
der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die
neue Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu
vereinbarende, eventuell von Ihnen feslzusetzende Fracht= oder Bahngeldsätze vorbehalten
bleibt. Zugleich bestimme Ich bei Räckgabe des Situationsplanes,
daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn= Unternehmungen vom 3. November
1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriatlon auf das Unternehmen
Anwendung finden sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Januar 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6018.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Jonuar 1865., betreffend den Eisenbahnanschluß
der Steinkohlenzeche Maria bei Hoengen an die Station Stolberg der
Rheinischen Eisenbahn.
A- Ihren Bericht vom 20. Januar d. J. will Ich zur Anlage einer schmalspurigen,
ausschließlich für den Güterverkehr bestimmten Lokomotiobahn zwischen
der Sceinkohlenzeche Maria bei Hoengen im Landkreise Aachen und der Station
Stolberg der Rheinischen Eisenbahn Meine landesherrliche Genehmigung unter
der Bedingung hierdurch ertheilen, daß anderen Unternehmern owohl der Anschluß
an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der Hauptbahn
gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht= oder
Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich beslimme Ich, daß die in dem Gesetze
über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen
allgemeinen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriation, auf das
gedachte Unternehmen Anwendung finden sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu verbffentlichen.
Berlin, den 23. Januar 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6017—6019.) (Nr. 6019.)