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(Nr. 6026.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Februar 1865., betreffend die Genehmigung von
Zusätzen und Aenderungen zu dem Revidirten Reglement der Immobiliar=
Feuersozietät der landschaftlichen nicht assoziationsfdhigen ländlichen Grund-
besitzer in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen, mit Ein-
schluß der ländlichen Grundstücke in dem zum Mohrunger landschaftlichen
Departement gehörigen Theile des Regierungsbezirks Marienwerder vom
18. November 1860.
D. mit Ihrem Berichte vom 18. Februar d. J. Mir vorgelegten und bei-
Echend zurückfolgenden, von den reglementsmäßig dazu erwählten Deputirten
eantragten, und nach Ihren Vorschlägen modifizirten Zusätzen und Aenderungen
zu dem Reoidirten Reglement der Immobiliar-Feuersozietckt der landschaftlichen
nicht assoziationsfähigen ländlichen Grundbesitzer in den Regierungsbezirken
Königsberg und Gumbinnen, mit Einschluß der ländlichen Grundstücke in dem
zum Mohrunger landschaftlichen Departement gehörigen Theile des Regierungs-
bezirks Marienwerder vom 18. November 1860. (Gesetz-Samml. 1860. S. 561.)
ertheile Ich hiermit Meine Genehmigung und weise Sie an, diesen Meinen
Erlaß nebst den Zusätzen und Aenderungen durch die Gesetz-Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. Februar 1865.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minisier des Innern.
Jahrgang 1865. (TNr. 6%½ 14 B. Er-