Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Schema 1. 
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Obligation 
der Provinzial-Hauptstadt Posen 
übrrr ... Thaler Preußisch Kurant, 
verzinslich mit fuͤnf Prozent. 
Die Stadtgemeinde Posen verschuldet dem Inhaber dieser, Seitens des Glaͤu- 
bigers unkuͤndbaren Verschreibung die Summe von . . . . . .. Thalern Preußisch 
Kurant, deren Empfang der unterzeichnete Magistrat bescheinigt. Diese Schuld- 
summe bildet einen Theil des zur Herstellung von Wasserwerken in der Stadt 
Posen in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums v7v7o. 
aufgenommenen Darlehns von 1600,000 Thalern. 
Die Rückzahlung dieses Darlehns geschieht vom Jahre 1867. ab allmälig 
aus einem zu diesem Vepufe ebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem 
Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- 
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1567. ab in den 
Monaten Januar und Juli jeden Jahres. Die Stadtgemeinde Posen behält 
sich das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, 
sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus- 
eloosten, sowie die Aekürdigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung 
ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem 
die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung 
erfolgt fünd. drei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte 
der Königlichen Regierung zu Posen, in der Deutschen und Polnischen Posener 
Zeitung und in dem Preußischen Staats-Anzeiger. 
Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so be- 
stimmt der Magistrat mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen, 
in welchem anderen Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung 
erfolgen soll. 
Bis zu dem Tage, an welchem eolchergestalt das Kapital zurückzugeben 
ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, dens 
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