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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.
Obligation
des Pr. Eylauer Kreises
A# Grund der unterm 24. Oktober 1864. Allerhöchst bestätigten Kreistags-
beschlässe vom 7. April und 6. Juli desselben Jahres wegen Aufnahme eines
Darlehns von 80,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für Ver-
waltung des Eisenbahnfonds des Kreises Pr. Eylau Namens des Kreises durch
diese, r jeden Inhaber guͤltige, Seitens des Glaͤubigers unkuͤndbare Verschrei-
bung zu einer Darlehnsschuld von .... . Thalern, in Buchstasdseen
Thalern Preußisch Kurant, nach dem geseslich bestehenden Münzfuße, welcher
Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu
vexzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1869. ab allmdlig innerhalb eines Zeitraumes von hchstens sieben und
dreißig Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von
wenigsiens Einem Prozenk des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem Monate
Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs-
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch um-
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg,
dem Pr. Eylauer Kreisblatte, dem Preußischen Staats-Anzeiger, der Ostpreu-
Hischen Zeitung und der Hartungschen Zeitung.
Bis 8 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe