Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 188 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Obligation 
des Pr. Eylauer Kreises 
A# Grund der unterm 24. Oktober 1864. Allerhöchst bestätigten Kreistags- 
beschlässe vom 7. April und 6. Juli desselben Jahres wegen Aufnahme eines 
Darlehns von 80,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für Ver- 
waltung des Eisenbahnfonds des Kreises Pr. Eylau Namens des Kreises durch 
diese, r jeden Inhaber guͤltige, Seitens des Glaͤubigers unkuͤndbare Verschrei- 
bung zu einer Darlehnsschuld von .... . Thalern, in Buchstasdseen 
Thalern Preußisch Kurant, nach dem geseslich bestehenden Münzfuße, welcher 
Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu 
vexzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1869. ab allmdlig innerhalb eines Zeitraumes von hchstens sieben und 
dreißig Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von 
wenigsiens Einem Prozenk des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem Monate 
Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs- 
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch um- 
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter- 
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und Einen Monat vor dem 
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, 
dem Pr. Eylauer Kreisblatte, dem Preußischen Staats-Anzeiger, der Ostpreu- 
Hischen Zeitung und der Hartungschen Zeitung. 
Bis 8 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.