Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
Benennung der Gegenstände. 
  
  
V 
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartof- 
feln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch 
in Toͤpfen oder Kuͤbeln; Heu; Stroh; Schilf ................ 
10.Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirrrnrn. 
Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Jtr. veranschlagt: 
53 Preußische 
67 Altbayerische Kubikfuß. 
44 Rheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit 
abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und 
Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz 
weiß).....·..·............................................ 
c) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, 
massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von 
Glas; Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelztt 
d) Spiegelglas: 
1) rohes, ungeschlisfesssss ... 
2) geschliffenes, belegt oder unbellgtttt 
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der 
Form: Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. falen 
Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne 
Unterschied der Farbe, zur Perlenbereitung und Kunst- 
glasbldserei, auch Glasurmassee 
11.Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41. genannten, so- 
wie Waaren aus solchen Thierhaaren; Menschenhaare; Federn 
und Borsten: 
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, 
gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Schreibfedern (Federspulen), 
rohe und gezogen. #####O ö!9
	        
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