Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung  der  Gegenstände.

 

 

g)  Fleisch,  ausgeschlachtetes:  frisches  und  zubereitetes;  Schinken,
Speck,  Würste,  desgleichen  großes  Wild

h)  Früchte  (Südfrüchte),  auch  Blatter:

4)  frische  Apfelsinen,  Citronen,  Limonen,  Pommeranzen,  Granaten
  und  dergleihen  k

Verlangt  der  Steuerpflichtige  die  Auszählang,  so  zahlt  er  für
Einbundert  Stück  20  Sgr.  oder  1  Fl.

Im  Falle  der  Auchäblne  bleiben  2  0  unversteuert,  wenn  sie
in  Gegenwart  von  Beamten  weggeworfen  werden.

2)  a)  getrocknete  Datteln,  Feigen,  Korinthen,  Mandeln,  Pfirsichkerne,
  Rosinen,  Lorbeerblätter,  Pommeranzen,  Pommeranzenschalen
  und  dergleihen

60  Kastanien,  Maronen,  Johannisbrot;  Pinienkerne  «
i)  Gewürze  aller  Art,  nicht  besonders  genant
k)  Heringgggggagagagaga  .  ...  ..  ..  ..  .  .  ..

l)Honig....................................................  .

m)  1)  Kaffee,  roher,  und  nicht  unter  3.  genannte  Kaffee-Surrogate.

2)  Kakao  in  Bohnen  und  Kakaoschallaaan

3)  Cichorien,  gebrannte  oder  gemahllen

Mn)  Gebrannter  Kaffee,  ingleichen  Kakaomasse,  gemahlener  Kakao,
Chokolade  und  Chokoladen-Surrogare,  Kaviar  und  Kaviar=Surrogate
  (eingesalzener  Fischrogenn  ...