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Benennung der Gegenstände.
g) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zubereitetes; Schinken,
Speck, Würste, desgleichen großes Wild
h) Früchte (Südfrüchte), auch Blatter:
4) frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pommeranzen, Granaten
und dergleihen k
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählang, so zahlt er für
Einbundert Stück 20 Sgr. oder 1 Fl.
Im Falle der Auchäblne bleiben 2 0 unversteuert, wenn sie
in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
2) a) getrocknete Datteln, Feigen, Korinthen, Mandeln, Pfirsichkerne,
Rosinen, Lorbeerblätter, Pommeranzen, Pommeranzenschalen
und dergleihen
60 Kastanien, Maronen, Johannisbrot; Pinienkerne «
i) Gewürze aller Art, nicht besonders genant
k) Heringgggggagagagaga . ... .. .. .. . . ..
l)Honig.................................................... .
m) 1) Kaffee, roher, und nicht unter 3. genannte Kaffee-Surrogate.
2) Kakao in Bohnen und Kakaoschallaaan
3) Cichorien, gebrannte oder gemahllen
Mn) Gebrannter Kaffee, ingleichen Kakaomasse, gemahlener Kakao,
Chokolade und Chokoladen-Surrogare, Kaviar und Kaviar=Surrogate
(eingesalzener Fischrogenn ...