Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz  Preußen,  RNegierungsbezirk  Königeberg.
Obligation
des  Rastenburger  Kreises

Littr..  M  ....
über  ..  Thaler  Preußisch  Kurant.
Auf  Grund  der  unterm  ...........  ....  bestätigten  Kreistags-Beschlüsse  vom

7.  Juli  1864.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  263,200  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  die  Chausseebauten  und  für  die  Beschaffung
des  Grund  und  Bodens  für  die  Ostpreußische  Südbahn  im  Rastenburger  Kreise
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläu-=bigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  voo  .  Thalern
  Preußisch  Kuranr,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  zweihundert  drei  und  sechszig  Tausend
  zweihundert  Thalern  geschieht  vom  Jahre  1866.  ab  allmälig  innerhalb  eines
Jeitraums  von  acht  und  dreißig  Jahren  aus  einem  zu  diesem  Vechufe  gebildeten
Tilgungsfonds  von  wenigstens  5  Prozent  des  gesammten  Kapicals  jährlich,
unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldraten.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldoerschreihungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  ie  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1866.  ab  in  dem
Monate  Februar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.

Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden
unter  Bezeichaung  hhrer  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,
an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.

Diese  Bekanntmachung  erfolgt  vier,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor
dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg,
  sowie  in  dem  Rastenburger  Kreisblatte  und  in  dem  Königlichen  Staaks-Anzeiger.


.  Bis  r  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjdhrlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Rastenburg,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zelit.
(Nr.  6072.)  387  Mit