Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Koͤniglich Preußischen Geheimen Staatsarchive niederzulegenden Exemplare 
vollzogen. 
Berlin, den 28. Juni 1864. 
v. Pommer Esche. Philipsborn. Delbruͤck. v. Thuͤmmel. 
(L. S.) (L. S) (I. S.) (I. 8.) 
Bode. Thon. v. Thielau. 
(I. S.) (I. S.) (. S.) 
  
(Nr. 6097.) Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Kurhessen, den zum Thüringischen Joll- 
und Handelsvereine verbundenen Staaten und Braunschweig über den 
Verkehr mit Tabak und Wein. Vom 28. Juni 1864. 
Sere Majestät der König von Preußen, Seine Majesiät der König von 
Sachsen, Seine Königliche Hohen der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner 
Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kur- 
fürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten 
Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande, und Seine Hoheit 
der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, von dem Wunsche geleitet, den 
gegenseitig freien Verkehr mi Tabak und Wein zwischen Ihren banden auf- 
recht zu erhalten, haben Uncerhandlungen eröffnen lassen und zu Bevollmäch-- 
tigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Alerander Max Philipsborn, 
und 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
lrrbchsihren Direktor der Haupt-Staatskasse Friedrich Theodor 
ode; 
(Nr. C0906097.) I Die
	        
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