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Koͤniglich Preußischen Geheimen Staatsarchive niederzulegenden Exemplare
vollzogen.
Berlin, den 28. Juni 1864.
v. Pommer Esche. Philipsborn. Delbruͤck. v. Thuͤmmel.
(L. S.) (L. S) (I. S.) (I. 8.)
Bode. Thon. v. Thielau.
(I. S.) (I. S.) (. S.)
(Nr. 6097.) Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Kurhessen, den zum Thüringischen Joll-
und Handelsvereine verbundenen Staaten und Braunschweig über den
Verkehr mit Tabak und Wein. Vom 28. Juni 1864.
Sere Majestät der König von Preußen, Seine Majesiät der König von
Sachsen, Seine Königliche Hohen der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner
Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kur-
fürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten
Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande, und Seine Hoheit
der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, von dem Wunsche geleitet, den
gegenseitig freien Verkehr mi Tabak und Wein zwischen Ihren banden auf-
recht zu erhalten, haben Uncerhandlungen eröffnen lassen und zu Bevollmäch--
tigten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich
von Pommer Esche,
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Alerander Max Philipsborn,
und
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
lrrbchsihren Direktor der Haupt-Staatskasse Friedrich Theodor
ode;
(Nr. C0906097.) I Die