25
Der Auftraggeber hat das Postmandat nebst dessen Anlage unter verschlossenem
Couvert an die Adresse der Postanstalt, welche die Einziehung bewirken soll, rekommanbit
abzusenden. Der Brief ist mit der Ausschrift „Postmandat" zu versehen.
* Formulare zu Postmandaten können bei allen Postanstalten bezogen werden; diekenigen,
welche das Publikum auf eigene Kosten sich herstellen läßt, müssen in Größe,
Farbe, Format, Stärke und Steifheit des Papiers, sowie im Vordruck mit den von der
ost gelieferten Formularen genau übereinstimmen.
Die Postmandate unterliegen dem Frankirungszwange.
ß Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandate beträgt, einschließch
des Portos und der Rekommandations-Gebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des
ctrages 11 kr.
Ueber den Postmandatbrief wird dem Auftraggeber ein Einlieferungsschein ertheilt.
Diee Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandatbriefes wie für
einen rekommandirten Brief, für den eingezogenen Betrag aber in demselben Umfange
wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Eine weitergehende Garantie,
insbesondere für rechtzeitige Vorzeigung oder rechtzeitige Rücksendung des Postmandats
nebst Anlage, wird nicht geleistet, auch übernehmen die Postanstalten weder die Protesterhebung,
noch die Erfüllung anderer im Wechselrechte vorgeschriebener Formen bezüglich
der ihnen zur Einziehung übergebenen Wechsel.
Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postmandats und Ausbündigung
der quittirten Rechnung (des quittirten Wechsels), deren Empfang zu bescheinigen
ist. Die Zahlung ist entweder sofort an den Postbediensteten oder, wenn der Auftraggeber
nicht die sofortige Rücksendung verlangt hat, binnen sieben Tagen nach der
orzeigung des Postmandats bei der einziehenden Postanstalt zu leisten. Erfolgt die
Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird das Postmandat vor der Rücksendung dem
dressaten nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Verlangt der Auftraggeber die sofortige
ücksendung nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermerk
„Sofort zurück“ auf dee Rückseite zu bezeichnen. Theilzahlungen werden nicht angenommen.
Es steht dem Absender frei, zu verlangen, daß das Postmandat und dessen Anlage
dach einmaliger vergeblicher Vorzeigung nicht an ihn zurück, sondern an eine andere
erson weitergesandt werden soll. Dies Verlangen ist unter Angabe der vollständigen