Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Provinz Preußen, Negierungebezirk Königsberg. 
Talofn 
zur 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises. 
Der Inhaber dleses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der 
Obligation des Königsberger Landkreises 
Littr. M .... uͤber ..... Thaler à 5 Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bel der Kreis- 
Kommunalkasse zu Königsberg. 
Königsberg, den. 2.. 18. 
Die ständische Kreiskommission für die Grunderwerbung zum 
Bau der Eisenbahn Pillau-Königsberg-Lyck im 
Königsberger Landkreise. 
  
(Nr. 5993.) Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 19. Dezember 1864., nach welchem die 
Gebühren der Hafen= und Binnenlooksen an der Jade zu entrichten sind. 
A# Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. Dezember d. J. habe Ich den 
anliegenden Tarif, nach welchem die Gebühren der Hafen= und Binnenlootsen 
an der Jade zu entrichten sind, genehmigt und vollzogen und beauftrage Sie, 
denselben mit diesem Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen Kennt- 
niß zu bringen. Oer Tarif soll vom 1. Januar 1865. an in Kraft creten. 
Berlin, den 19. Dezember 1864. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. v. Roon. Er. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister, den Kriegs= und Marineminister und den 
Minister für Handel, Gewesbe und öffentliche Arbeiten. 
Jehrgaug 1866. (r. 5902—5098.) 2 Ta-
	        
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