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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
NNr. 39.
(Nr. 6156.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Bernstadt bis zur Ohlauer Kreisgrenze bei Wilhelminenort im Kreise
Oels, Regierungsbezirk Breslau.
N.#### Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Bernstadt bis zur Ohlauer Kreisgrenze bei Wilhelminenort im
Kreise Oels, Regierungsbezirk Breslau, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Oels das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder-
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Worschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem ge-
nannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Shausseegeld-Tarif-, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Beslim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch ver-
leihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Errage zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Carlsbad, den 11. Juli 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1865. (Nr. 6156—6157.) 115 (Nr. 6157.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. August 1865.