Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Dosen, Negicrungebezirk Posen. 
Obligation 
des Kreises Buk 
A## Grund der unter ... bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 
7. Dezember 1864. und 21. April 1865. wegen Aufnahme einer Schuld von 
300,000 Thalern bekennt sich die kreisständische Kommission des Kreises Buk 
für den Bau der Guben-Frankfurt-Posener Eisenbahn Namens des Kreises 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glaubigers unkündbare Ver- 
schreibung zu einer Schuld von# Thalern Preußisch Kurant, welchen Be- 
trag der Kreis als Darlehn empfangen hat und welcher mit fünf Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300,000 Thalern geschieht 
spätestens vom Jahre 1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von längslens 
37 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 
Einem Prozen des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldraten. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem Monate 
März jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs- 
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch um- 
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Jahlungstermine 
in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen, in dem Staaksanzeiger 
und in der Deutschen und Polnischen Posener Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbschrichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Räck- 
gabe der fällig gewordenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Neutomysl, bezüglich der Zinsen zunächst in der 
Zeit vom 2. bis 15. Januar und vom 1. bis 15. Juli. Z 
(Nr. 6442.) Mit
	        
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