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Provinz Dosen, Negicrungebezirk Posen.
Obligation
des Kreises Buk
A## Grund der unter ... bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom
7. Dezember 1864. und 21. April 1865. wegen Aufnahme einer Schuld von
300,000 Thalern bekennt sich die kreisständische Kommission des Kreises Buk
für den Bau der Guben-Frankfurt-Posener Eisenbahn Namens des Kreises
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glaubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Schuld von# Thalern Preußisch Kurant, welchen Be-
trag der Kreis als Darlehn empfangen hat und welcher mit fünf Prozent jähr-
lich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300,000 Thalern geschieht
spätestens vom Jahre 1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von längslens
37 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens
Einem Prozen des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldraten.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem Monate
März jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs-
fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch um-
laufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge, sowie des Termins,
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Jahlungstermine
in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen, in dem Staaksanzeiger
und in der Deutschen und Polnischen Posener Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbschrichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Räck-
gabe der fällig gewordenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Neutomysl, bezüglich der Zinsen zunächst in der
Zeit vom 2. bis 15. Januar und vom 1. bis 15. Juli. Z
(Nr. 6442.) Mit