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nuar " 1. aus dem Baufonds mit drei und einem halben Prozent pro anno
verzinst.
Vom I. Januar 1871. ab nehmen dagegen die Prioritäts-Stammaktien
an dem aus dem Ueberschusse des Gesammt-Unternehmens der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahngesellschaft statutenmäßig zur Dividendenvertheilung kommen-
den jährlichen Reinertrage Theil und zwar in dem Verhältnisse, daß aus diesem
Reinertrage zunächst die Aktien Littr. B. eine Dividende bis drei und ein halbes
Prozent erhalten, sodann die Aktien Littr. A. eine Dividende bis acht und ein
halbes Prozent bekommen und der alsdann noch verbleibende Ueberrest zur Hälfte
auf die Aktien Littr. B. und zur Hälfte auf die Aktien Littr. A. vertheilt wird.
S. S.
Den Inhabern der Aktien Littr. B. stehen im Uebrigen alle Rechte und
Pflichten der Gesellschaftsmitglieder nach Inhalt der Gesellschaftsstatuten zu, jedoch
mit der Maaßgabe, daß der Besitz von drei Aktien Littr. B. dem Besitzer von
zwei Aktien Littr. A. gleichsteht.
K. 9.
Die im 8. XI. Nr. 5. des sechsten Nachtrages des Statuts festgestellte
Befugniß zur Wahl von drei Direktoren auf zwölf Jahre und zur Einräumung
von ? znengansruen an dieselben wird auf die Zahl von fünf Direktoren
ausgedehnt, welche ihre Thätigkeit ausschließlich der Gesellschaft unter Ausschluß
von gewerblichen Nebengeschäften oder besoldeten Nebenämtern widmen.
(r. ö799.) Schema I.