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(Nr. 6504.) Bestätigungs= Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft. Vom 12. Dezember 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft in der
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 10. Oktober 1866. einige Aenderungen
ihres Statuts beschlossen hat, wollen Wir hierzu Unsere landesherrliche Geneh-
migung ertheilen und den anliegenden, auf Grund der gefaßten Beschlüsse auf-
gesellen Statutnachtrag hiermit bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. -
Gegeben Berlin, den 12. Dezember 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Nachtrag
zu den
Die Berlin-Potsdam-Magdeburger Ei enbahngesellschaft hat in ihrer am
10. Oktober 1866. abgehaltenen Generalversammlung laut des über die Verhand-
lungen derselben aufgenommenen gerichtlichen Protokolls die nachfolgenden Ab-
„änderungen der unter dem 17. August 1845. (Gesetz. Samml. S. 555.),
28. Auzus 1849. (Geset. Samm 353.) und 10. August 1860. (Gesetz-
Samml. S. 412.) Allerhöchst bestätigten Gesellschaftsstatuten beschlossen.
J.
Die im zweiten Satze des 8. 16. enthaltene Bestimmung, welche wie
folgt lautet:
Sind diese Dividendenscheine eingelöst, so wird das Direktorium den
Aktionairen neue zustellen und dies auf den Aktien vermerken lassen.
wird hiermit aufgehoben und beziehungsweise dahin abgeändert:
Sind die ausgefertigten Dividendenscheine eingelöst, so werden
neue ausgegeben.
(Nr. 6504.) Den