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(Nr. 6504.) Bestätigungs= Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahngesellschaft. Vom 12. Dezember 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft in der
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 10. Oktober 1866. einige Aenderungen
ihres Statuts beschlossen hat, wollen Wir hierzu Unsere landesherrliche Genehmigung
ertheilen und den anliegenden, auf Grund der gefaßten Beschlüsse aufgesellen
Statutnachtrag hiermit bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung
zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. -
Gegeben Berlin, den 12. Dezember 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Nachtrag
zu den
Die Berlin-Potsdam-Magdeburger Ei enbahngesellschaft hat in ihrer am
10. Oktober 1866. abgehaltenen Generalversammlung laut des über die Verhandlungen
derselben aufgenommenen gerichtlichen Protokolls die nachfolgenden Ab-„änderungen
der unter dem 17. August 1845. (Gesetz. Samml. S. 555.),
28. Auzus 1849. (Geset. Samm 353.) und 10. August 1860. (Gesetz-Samml.
S. 412.) Allerhöchst bestätigten Gesellschaftsstatuten beschlossen.
J.
Die im zweiten Satze des 8. 16. enthaltene Bestimmung, welche wie
folgt lautet:
Sind diese Dividendenscheine eingelöst, so wird das Direktorium den
Aktionairen neue zustellen und dies auf den Aktien vermerken lassen.
wird hiermit aufgehoben und beziehungsweise dahin abgeändert:
Sind die ausgefertigten Dividendenscheine eingelöst, so werden
neue ausgegeben.
(Nr. 6504.) Den