Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1933 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Vr. 128. — 
  
(Xr. 6951.) Allerhöchster Erlaß vom 27. November 1867., betreffend den Wegfall von 
Schiffahrtn-Abgaben bei den Hebestellen zu Rothebude und Platenhof. 
A## Ihren Bericht vom 24. d. M. genehmige Ich, daß diejenigen Schiffs- 
gefäße, welche bei den Fahrten von Elbing und dem Frischen ao nach der 
oberen Weichsel oder auf demselben Wege in entgegengesetzter Richtung den 
Weichselhaffkanal benutzen, von Entrichtung der nach dem Tarife vom 14. Fe- 
bruar 1853. (Gesetz-Samml. von 1853. S. 82.) bei den Hebestellen zu Rothebude 
und Platenhof zu zahlenden Schiffahrts-Abgaben bis auf Weiteres befreit bleiben. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin den 27 November 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Johrgang 1887. (Nr. 6951—695 254 (Nr. 6952.) 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1867.
	        
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