Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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KC. 4. 
Diejenigen Seeschiffe des vormaligen Königreichs Hannover, welche bereits 
in das Schiffsregister eingetragen und mit Register-Certifikaten versehen sind, 
müssen in das nach der neuen Porm (§. 2.) anzulegende Schifferegister ander- 
weit eingetragen und für dieselben neue Register-Certifikate ertheilt werden. 
Ingleichen sind für die von der Eintragung in das Schiffsregister aus- 
genommenen Seeschiffe neue Meßbriefe an Sie der früher ertheilten auszufer- 
tigen. Die anderweite Eintragung in das Schiffsregister und beziehungsweise 
der Umtausch der Meßbriefe ist von den Rhedern unter Einlieferung der frü- 
her ertheilten Certifikate oder Meßbriefe binnen zwei Monaten, vom 1. März 
1867. an gerechnet, nachzusuchen. Befindet sich ein Schiff am 1. März 1867. 
auf einer Reise, von welcher es erst nach Ablauf der zweimonatlichen Frist in 
einen Hannoverschen Hafen zurückkehrt, so gilt die Frist als bis zwei Monate 
nach der Rückkehr verlängert. Der Rückkehr in einen Hannoverschen Hafen steht 
die Ankunft in einem Hafen an der Ems, Jade, Weser oder Elbe, sowie die 
Löschung in irgend einem Hafen an der Nord= oder Ostsee gleich. 
Die Versäumung der Frist, binnen welcher die Eintragung und der 
Umtausch der Meßbriefe nachzusuchen ist, wird nach Maaßgabe der oben mit- 
getheilten §#. 8. und 9. des Artikels 53. des Einführungsgesetzes zum Deut- 
bher Handelsgesetzbuche mit Geldbuße bis zu Einhundert Thalern bestraft. 
Die anderweite Eintragung in das Schiffsregister und die Ertheilun 
der neuen Register-Certifikate und Meßbriefe erfolgt kosten-, gebühren= un 
stempelfrei. 
C. 5. 
Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist mit der 
Ausführung dieser Verordnung beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 4. Januar 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
  
Rediglrt im Büreau des Staats= Mlnisteriums. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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