Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  76.  1916.  431

(3)  Bekanntmachung  vom  8.  Mai  1916,  betreffend  die  Dispensation  der  älteren
Schulkinder  zu  ländlichen  Arbeiten  in  diesem  Sommer.
Mit  Rücksicht  auf  den  durch  den  Krieg  hervorgerufenen  Mangel  an  Arbeitskräften
  werden  die  Schulbehörden  ermächtigt,  auch  in  diesem  Sommer  die
größeren,  mindestens  11  Jahre  alten  Schulkinder  bis  zu  3  Tagen  in  der
Woche  vom  Unterricht  zu  dispensieren,  wenn  die  Vornahme  ländlicher  Arbeiten
es  erfordert.

Das  unterzeichnete  Ministerium  nimmt  zugleich  Veranlassung  darauf  hinzuweisen,
  daß  in  diesem  Jahre  das  Einbringen  der  Obsternte  von  größter  Bedeutung
  ist.  Da  Schulkinder  durch  ihre  Mithilfe  bei  der  Obsternte  wertvolle
Dienste  leisten  können,  so  sind  die  Dispensationen  auf  Antrag  auch  zur  Hilfeleistung
  bei  der  Obsternte  zu  gewähren.

Schwerin,  den  8.  Mai  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für

Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.