Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 121 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 7. — 
  
(Nr. 6524.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Dezember 1866. nebst Tarif, nach welchem die 
Schiffahrtsabgaben in der Stadt Elbing zu erheben sind. 
Ar Ihren Bericht vom 20. November d. J. habe Ich den anliegenden Tarif, 
nach welchem die Schiffahrts-Abgaben in der Stadt Elbing zu erheben sind, unter 
dem Vorbehalt der Revision von fünf zu fünf Jahren vollzogen und bestimme 
zugleich, daß die in dem Tarife vom 11. Juli 1859. (Gesetz Samml. für 1859. 
S. 396.) unter III. bezeichnete Abgabe für das Aesen der Brücken in Elbing 
noch bis zum Ablaufe des Jahres 1868. unverändert forterhoben werden darf. 
Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß mit dem Tarife durch die Gesetz- 
Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 12. Dezember 1866. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel) 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Johrgang 1867. (Nr. 6524.) 16 Ta- 
Ausgegeben zu Berlin den 25. Januar 1867.
	        
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