Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gemeine  als  ein  treuer  Seelsorget  mit  allem  Ernst  und  Eifer  nach  wie  vor  bemüht
  sein  will,  durch  Lehre  und  Wandel  das  Reich  Gottes  und  meines  Herrn
und  Meisters  Jesu  Christi  zu  bauen.

Ales,  so  wahr  mir  Gott  helfe,  durch  Jesum  Christum.

II.  Eid  der  katholischen  Geistlichen.

Jo  N.  N.  schwöre  elnen  Eid  zu  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,
daß  ich  Seiner  Königlichen  Majestät  von  Preußen  (N.),  meinem  Allergnädigsten
Könige  und  Herrn,  und  Alerhöchstbessen  rechtmäßigem  Nachfolger  in  der  Regierung
  unterthänig,  treu  und  ergeben  sein,  Seiner  Königlichen  Majestät  Bestes
nach  Kräften  befördern,  Schaden  und  Nachtheil  abwenden,  auch  meine  Untergebenen
  dazu  anhalten  und  nie  in  meinem  Leben  eine  Handlung  begehen  will,
wodurch  der  Höchsten  Person  Seiner-Majestät,  dem  Königlichen  Hause,  dem
Lande  und  dem  Königlichen  Dienste  irgend  ein  Nachtheil  zugefügt  werden  könnte.“)
Desgleichen  schwöre  und  gelobe  ich,  die  meiner  Seelsorge  anvertrauten  Gläubigen
bei  gegebener  Veranlassung  zu  gleicher  nwerfälschter  Treue  und  Ergebenheit  gegen
Seine  Majestät  den  König  und  das  ganze  Königliche  Haus  aufzufordern  und  zu
ermahnen,  selbst  mit  gutem  Beispiel  voranzugehen  und  mich  überhaupt  so  zu
betragen,  wie  es  einen  cchtschaffenen  Geistlichen  und  treuen  Unterthan  gebührt.
Alles,  so  wahr  mir  Gott  helfe  und  sein  heiliges  Evangelium.  Amen!

*)  Anmerkung.  Bei  den  nicht  in  der  Seelsorge  angestellten  katholischen  Geistlichen
fällt  der  letzte  Theil  des  Formulars  von  ?)  ab  hinwig;:es  schließt  sich  also  die  Bekräftsgungs.
formel:  „So  wahr  mir  Gott  helfe  und  sein  heiliges  Evangelium.  Amen.=  unmittelbar  an
die  Worte:  „Nachtheil  zugefügt  werden  könnte  an.

 

III.  Eid  der  katholischen  Bischofe.

ch  N.  N.,  erwählter  und  bestätigter  Lische  (E#bischof  von  N.,  schwörc  einen
Eid  zu  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden  auf  das  heilige  Evangelium
daß,  nachdem  ich  auf  den  Gishosichen  Stuhl  von  N.  erhoben  worden  bin,  ich
Seiner  Königlichen  Majestät  von  Preußen  (N.)  und  Allerhöchstdessen  rechtmäßigem
Nachfolger  in  der  Regierung  als  meinem  Allergnädigsten  Könige  und  Landesherrn
  unterthänig,  treu,  gehorsam  und  ergeben  sein,  Allerhöchstdero  Bestes  nach
meinem  Vermögen  befördern,  Schaden  und  Nachtheil  aber  verhüten  und  beson,
ers