Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  16  —

 

(Nr.  6556.)  Vertrag  zwischen  Preußen  und  Mecklenburg  ·  Streliß  wegen  Ausfuͤhrung  einer
Eisenbahn  von  Berlin  über  Neustrelitz  nach  Stralsund.  Vom  31.  Dezember
  1866.

San  Majestät  der  König  von  Preußen  und  Seine  Königliche  Hobert  der
Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz,  von  dem  Wunsche  geleitet,  die  Isenbahn.
verbindungen  zwischen  den  bederseiigen  Staatsgebieten  zu  erweitern,  haben  zum
Behufe  einer  hierüber  zu  treffenden  Vereinbarung  zu  Bevollmächtigten  ernannt:
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  Wirklichen  Legationsrath  Paul  Ludwig  Wilhelm
Jordan,
Merhechstien  Ech-imenzkegiemngstat  Luhwisg  August  Wilhelm
eise,

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz:


den  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  Geheimen  Legationsrath
  und  Kammerherrn  Otto  Heinrich  Jaspar  von  Wickede,

welche,  unter  dem  Vorbehalte  der  Ratifikation,  folgenden  Vertrag  abgeschlossen  haben.

Artikel  1.

Die  Königlich  Preußische  und  die  Großherzoglich  Mecklenburg.  Strelitzsche
Regierung  erklären  sich  gereigt  und  bereit,  den  Bau  einer  Eisenbahn  ralsche
Berlin  und  Stralsund  innerhalb  Ihrer  Staatsgebiete  zuzulassen  und  zu  befördem.

Artikel  2.

Von  dem  Grundsatze  ausgehend,  daß  das  Unternehmen  seinem  ganzen
Zwecke  nach  als  ein  Ganzes  behandelt  und  von  Einem  Punkte  aus  geleitet  und
Jahrgang  1867.  (Nr.  6556.)  32  ver-Ausgegeben

  zu  Berlin  den  28.  Februar  1867.