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Titel H.
Grundkapital, Aktien und Aktionaire.
KS. 4.
Das Grundkapital beträgt vorläufig Eine Million Thaler; es ist in
zweitausend Aktien, jede zu fünsthunden Thaler, getheilt.
KC. 5.
Die Aktien lauten auf Namen (nicht aber auf mehrere Personen oder
Firmen) und sind in nachstehender Art ausgefertigt.
Jede Aktie ist mit einer laufenden Nummer versehen und durch zwei
Mitglieder des Verwaltungsrathes unterzeichnet, gleichzeitig auch mit genauer
Bezeichnung des Inhabers, nach Namen) Wohnort und Stkand, in das Aktien-
buch der Gesellschaft eingetragen. Mit jeder Aktie sind für Lf aufeinander
folgende Jahre alljährlich zahlbare Dividendenscheine, auf jeden Inhaber lautend,
nebst Talon ausgereicht, welche nach Ablauf der fünf Jare durch neue ersetzt
werden. Dem gegenwärtigen Statut ist sub A. B. und C. ein Formular der
Aktien, der Dividendenscheine und Talons beigefügt.
G. 6.
Eine außerordentliche Generalversammlung kann beschließen, das Grund-
kapital bis auf Eine Million fünfhundert Tausend Thaler zu erhöhen, jedoch ist
hierzu eine absolute Majorität der Stimmen von mindestens drei Viertel der in
der betreffenden Generalversammlung vertretenen Aktien erforderlich. Der
Aufsichtsbehörde ist vor jeder weiteren Emissson der Aktien die Volleinzahlung
der vorhergehenden Emissson nachzuweisen und demnächst von der irktlich erfolgten
Erhöhung des Grundkapitals Anzeige zu machen.
F. 7.
Bei der Zeichnung der Aktien einer neuen Emission e wanzig Prozent
des gezeichneten Betrages zur Kasse der Gesellschaft gegen Empfang eines Quit-
tungsbogens nach dem beigefügten Formulare D. einzuzahlen. iss. Quittungs.
bogen lauten auf den Namen.
S. 8.
Die ferneren Einzahlungen der gerichneten Beträge für eine neue Aktien-
Emission erfolgen nach Bedü iß der Gesellschaft in Raten von 10 bis 25 Pro-
zent auf die ta veröffentlichenden Aufforderungen des Verwaltungsrathes.
Wer der Zahlungs-Aufforderung zur festgesetzten Zeit nicht nachkommt,
verfällt in eine Konventionalstrafe von zwei Thalern für jede Aktie.
(TNr. 6560.) 34* Blei-