Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 265 — 
Formular B. 
Oividendenschein zu der Aktie .4 
der 
Danziger Privat-Aktien Lank. 
Der Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der 
Danziger Privat-Aktien-Bank diejenige Dividende ausgezahlt, welche durch öffent- 
liche Bekanntmachung der Direktion der Bank für das Jahr festgesetzt 
werden wird. 
Geht dieser Dividendenschein verloren, so findet das im §. 14. des Statuts 
vorgeschriebene Verfahren Anwendung. 
Danzig, den . .ten .. ...... 18.. 
Danziger Privat-Aktien-Bank. 
Der Verwaltungsrath. 
(Stempel.) 
Der Rendant. 
(Tr. 6560) For-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.