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(Nr. 6568.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Kreises Pr. Eylau im Betrage von 25,000 Thalern. Vom 30. Ja-
nuar 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Kreisständen des Pr. Eylauer Kreises auf dem Kreis-
tage vom 7. November 1866. beschlossen worden, die Geldmittel, welche zur
Beschaffung des zum Bau der Ostpreußischen Südbahn innmerhalb des gedachten
Kreises erssrderlichen Grund und Bodens außer der durch das Privilegium vom
13. März 1865. (Gesetz= Samml. für 1865. S. 187. ff.) genehmigten Anleihe
von 80,000 Thalern noch erforderlich sind, im Wege einer weiteren Anleihe zu
beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons und Talons versehene, Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
25,000 Thalern ausstellen 4u dürfen) in Gemähheit des §. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 25,000 Tha-
lern, in Buchstaben: fünfundzwanzig tausend Thalern, welche in 250 Apoints zu
(100 Thalern nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis-
steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu
bestimmenden Folgeordnung vom Jahre 1869. ab mit wenigstens Einem Prozent
des gesammten Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten
Sthirertrebemon zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder
Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird) ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 30. Januar 1867.
L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Tr. 6568.) Pro-