Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt 
gemacht werden. 
Berlin, den 28. April 1867. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern. 
und oͤffentliche Arbeiten. Gr. zu Eulenburg. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
(Nr. 6627.) Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1867., betreffend die Verleihung des Rechts 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen 
geltenden Chausseegeld-Tarif auf der Strecke von Oberwesel nach Simmern 
an die Gemeinden Oberwesel, Damscheid und Wiebelsheim, im Kreise 
St. Goar, und die Gemeinden Pleizenhausen, Bergenhausen, Budenbach, 
Steinbach, Kisselbach -diesseits= und Kisselbach Zjenseits-, im Kreise Sim- 
mern, Regierungsbezirk Koblenz. 
A# Ihren Bericht vom 26. März d. J. will Ich den Gemeinden Oberwesel, 
Damscheid und Wiebelsheim, im Kreise St. Goar, und den Gemeinden Pleizen- 
hausen, Pergenhausen Budenbach, Steinbach, Kisselbach „diesseits““ und Kisselbach 
O#jenseits“) im Kreise Simmern, Negierungsbeuirt Koblenz, für die von denselben 
ausgebaute Kommunalstraße von Oberwesel nach Simmern, gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung 
des Chruftergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, enschstegich der in demselben enthaltenen Be- 
stimmungen über die Befreiungen) sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
Wsiichen Vorschriften, wie dese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch unter der Hedingung verleihen, daß diese 
Gemeinden die von der Aufsichtsbehörde noch für erforderlich erachteten Ver- 
besserungen der Straße spätestens innerhalb dreier Jahre auf ihre Kosten zur 
Ausführung bringen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die. 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 1. April 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6626—6628.) 73° (TNr. 6628.)
	        
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