Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 585 — 
stalt gewählten Mitglieder bleiben ebenfalls bis zu der oben bezeichneten 
eneralversammlung in Funktion. 
Die Mitglieder dieses Verwaltungsrathes haben das Recht, sich durch ein 
anderes Mitglied kraft einer demselben zu ertheilenden Vollmacht vertreten zu 
lassen; jedoch darf kein Mitglied mehr als drei solcher Vertretungen gleichzeitig 
übernehmen. 
. 57. 
Während und bis zum Ablaufe der Jauzet G. 27.) werden nach Maaß- 
gabe der nachstehenden Bestimmungen die F. 56. aufgeführten Mitglieder des 
Verwaltungsrathes zur Wahrnehmung der Geschäfte desselben bevollmächtigt. 
S. 58. 
Vermöge dieses Auftrages sind die Herren: u — er 
ie Finanz · An · 
1) Charles E. Mangles, Vorsitzender, gelegeubeiten. 
2) John Chapman, 
3) George Barnard Townsend, 
4) James Gilbert Johnston 
in London, 
und die nach F. 56. noch zu erwählenden zwei Mitglieder, die den Sitz ihrer 
Thätigkeit in Berlin haben, ermächtigt, Ramens des gesammten Verwaltungs= 
kulfes 8 der Gesellschaft als Komité für die Finanzangelegenheiten der Ge- 
ellschaft: 
1) die auf sämmtliche Aktien zu leistenden Einzahlungen nach Bedürfniß 
resp. nach Bestimmung der Staatsregierung auszuschreiben, die Aktien 
auszugeben, gegen Vollzahlung auszuhändigen und die darauf gezahlten 
Gelder bis zu deren Verwendung sicher zu asserviren, auch sich hierüber 
auf Erfordern der Staatsregierung genügend auszuweisen; 
2) den Bau der von der Gesellschaft nach F. 1. beabsichtigten Eisenbahn, 
sowie die Beschaffung der gesammten Betriebsmittel für dieselbe, über- 
haupt alles dasjenige, was zur vollständigen Herstellung der Bahn und 
ihrer Zubehörung bis zum Betriebe derselben in ihrer ganzen Ausdehnung 
erforderlich ist, ganz oder bheilwelse in Entreprise zu geben und alle 
Kontrakte selbststindig abzuschließen, welche über alle Gegenstände erfor- 
derlich sind. Der Abschluß von Verträgen, welche Ueberschreitungen des 
Anschlags involviren oder nach sich ziehen, setzt die Zustimmung des 
Revifionskomités voraus; 
3) endlich in Gemeinschaft mit dem Revisionskomité und mit Genehmigun 
der Staatsregierung den Betrieb der in Rede stehenden Eisenbahn no 
Jahrgang 1867. (Nr. 6629.) 78 vor
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.