Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 975 — 
Negierungsbezirk Kassel. 
Erster (bis Zehnter) Zinskupon 
I. Serie 
zu der 
Obligation der Stadt Kassel 
Littr. 9. AM . ... 
uͤber 
500 
16606 Thaler. 
Der Inhaber beeses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
................. .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Obligation 
für das Halbjahr vom .. ............... bis. mit Pos 
Thaler bei der Stadtkasse zu Kassel. 
Kassel, den . . ten ........ . . .. 18.. 
Der Stadtrath daselbst. 
(Stempel.) 
(Bemerkung: Die Ramensunterschriften der Mitglieder des Stadtraths und des Ober- 
bürgermeisters können mit Lettern oder Faksimilcs gedruckt werden; doch muß jeder 
Zinskupon und Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbecamten 
versehen sein. Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den 
beiden, Esten Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in untenstehender Art ab- 
zudrucken 
  
  
dD„o# ius- Aupon. T 140%% Zins - Aupon. 
Talon. 
  
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Ablauf des Kalenderjahres 
der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. 
(Nr. 7232—7333. Re-
	        
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