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Regierungebezirk Kassel.
Dalon
zur
Obligation der Stadt Kassel
Littr. W...
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation der di Kassel gt geg W
Littr. .. ... AM .... über .. . .. Thaler zu vier Prozent Zinsen
die ..te Serie Zinskupons, vom ...... .. . ... 18.. ab laufend bis zum
............ 18.. einschließlich, bei der Stadtkasse zu Kassel.
Kassel, den .. tea ... . ... 18..
Der Stadtrath daselbst.
(Stempel.)
(Nr. 7233.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Oktober 1868., betreffend die Verleihung des
Expropriationsrechts an die Stadt Essen zur Erhaltung und Erweiterung
der von ihr angelegten Wasserleitung.
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 2. Oktober d. J. verleihe Ich der
Stadt Essen zur Erhaltung und Erweiterung der von it zu ihrer Versorgung
mit fließendem Wasser in der Linie A. B. des zurückerfolgenden Auszugs aus
der Flurkarte der Gemeinde Huttrop Flur A. vom 19. Juni d. J. angelegten
Wasserleitung das Recht zur Expropriation Behufs vorübergehender oder nach
Art von Grundservituten dauernder Benutzung fremder Grundstücke.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden-Baden, den 10. Oktober 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Minister des Innern.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).