Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Regierungebezirk Kassel. 
Dalon 
zur 
Obligation der Stadt Kassel 
Littr. W... 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation der di Kassel gt geg W 
Littr. .. ... AM .... über .. . .. Thaler zu vier Prozent Zinsen 
die ..te Serie Zinskupons, vom ...... .. . ... 18.. ab laufend bis zum 
............ 18.. einschließlich, bei der Stadtkasse zu Kassel. 
Kassel, den .. tea ... . ... 18.. 
Der Stadtrath daselbst. 
(Stempel.) 
  
(Nr. 7233.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Oktober 1868., betreffend die Verleihung des 
Expropriationsrechts an die Stadt Essen zur Erhaltung und Erweiterung 
der von ihr angelegten Wasserleitung. 
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 2. Oktober d. J. verleihe Ich der 
Stadt Essen zur Erhaltung und Erweiterung der von it zu ihrer Versorgung 
mit fließendem Wasser in der Linie A. B. des zurückerfolgenden Auszugs aus 
der Flurkarte der Gemeinde Huttrop Flur A. vom 19. Juni d. J. angelegten 
Wasserleitung das Recht zur Expropriation Behufs vorübergehender oder nach 
Art von Grundservituten dauernder Benutzung fremder Grundstücke. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 10. Oktober 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Minister des Innern. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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