Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

– 1941 — 
Zinskupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die 
Aushändigung der neuen Zinskupons= Serie an den Inhaber der Schuderft rei- 
bung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen baftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Calbe a. d. S., den . .. . . .. 18.. 
Die Kreis-Chausseebaukommission des Calbeschen Kreises. 
Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen. 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. 
Erster (bis . . . . .) Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Calbeschen Kreises 
Littr. ..... —.. 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
............... ThalerSilbergrofcheu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom. n bis. und späterhin die Zinsen 
der vorbenannten Kreis- „Oblgation für das Halbjahr t0r . . . ... 
. . ... mit (in Buchstaben) .. . . . . . . . . Thalern . . .. ... . . . . . 
Eutazeie bei der Kreis-Kommunalkasse zu r* « 
Calbe a. d. S., den #en 
Die Kreis-Chausseebaukommission des Guuschar Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon 
mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrblbeamten versehen 
werden. 5% 
(X. 7255—7250) Pio-
	        
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