Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 1053 — 
Provinz Brandenburg, RNegierungsbezirk Zrankfurt. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Calauer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Calauer Kreises 
Littr. .. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . ##e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Calau, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig 
Widerspruch erhoben hat. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Calauer Kreise. 
  
(Xr. 7261.) Allerhöchster Erlaß vom 9. November 1868., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den. Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Liebstadt, im Kreise Mohrungen, Regierungsbezirk Königsberg, bis 
zur Heilsberger Kreisgrenze bei Pittehnen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Mohrunger 
Kreise, im Regierungsbezirk Königsberg, beabsichtigten Bau der Chaussee von Lieb- 
stadt bis zur Heilsberger Kreisgrenze bei Pittehnen genehmigt habe, verleihe Ich 
hierdurch dem Kreise Mohrungen das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Chaussee erforderlichen Grundstucke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgebe der für die 
Staats--Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld - Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
BGefreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt 
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
(Nr. 7260—7262) 29. Fe-
	        
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